PMT-Faktencheck

Lügt Karin Keller-Sutter?

Bisherige Aussagen geprüft SRF Arena Live Check
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Der SRF Arena
Live-Check

Die PMT-Kampagne, die Behörden und auch im Speziellen Bundesrätin Karin Keller-Sutter verbreiten bewusst Unwahrheiten oder nutzen irreführende Formulierungen, um den Stimmbürger über die wahre Tragweite des Gesetzes im Unklaren zu lassen. Wir haben während der SRF Arena aufgepasst und jede Aussage unter die Lupe genommen.

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Bisherige Aussagen geprüft

In den letzten Wochen mussten die Bürgerinnen und Bürger Falschaussagen oder bewusst selektive Informationen von Karin Keller-Sutter, dem EJPD oder Vertretern der Ja-Parole erdulden. Die gröbsten Unwahrheiten und Irreführungen haben wir dokumentiert.

Fakt ist: In beiden Gesetzen findet sich ein Passus, der terroristische Aktivität als Bestrebung zur Beeinflussung der staatlichen Ordnung durch Verbreitung von Furcht und Schrecken definiert. ABER: Im NDG wird zwingend gefordert, dass darüber hinaus beispielsweise Leib und Leben betroffen sein muss. Durch das Weglassen dieser zweiten Bedingung im PMT kann fast jeder zum Gefährder werden. SVPler, Klimaktivisten, oder Bundesräte, die Überwachungsgesetze mit Angstmacherei durchsetzen wollen.

Selbstverständlich stehen der Polizei auch heute schon und gerade bei schweren Verbrechen präventive Mittel zur Verfügung. Die Aussage gilt zwar für leichte Straftaten, aber nicht um solche Taten, bei denen es um Terrorismus geht. Die Aussage ist damit eine Irreführung im Kontext der Abstimmung.

Die meisten Urteile bezüglich Terrorismus vor dem Bundesstrafgericht ergingen wegen Aktivitäten auf Social-Media. Teilweise ging es um einfache Handlungen wie der Versand von Freundschaftsanfragen an Sympathisanten oder Teilen von Inhalten. Dem Staat sind keineswegs die Hände gebunden! Des Weiteren nützen die im PMT vorgesehenen Massnahmen überhaupt nicht gegen Terrorismus - es sei denn, es geht nicht wirklich um Terrorismus.

Markus Mohler, ehemaliger Staatsanwalt, Kommandant Kapo Basel-Stadt und Lehrbeauftragter an den Universitäten Basel und St. Gallen kommt in einer Analyse zu dem vernichtenden Urteil, dass das Gesetz “weder der Bundesverfassung noch der EMRK entspricht und mit anderen völkerrechtlichen Definitionen ebenso wenig übereinstimmt”. Darüber hinaus haben über fünfzig Rechtsgelehrte einen Offenen Brief verfasst, der zu einem ähnlichen Ergebnis kommt.

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